Unser vollständiges Schulprogramm können Sie hier herunterladen und nachlesen.
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Weitere InformationenUnsere Absolvent*innen:
- übernehmen Verantwortung für ihr eigenes Denken und Handeln.
- fühlen sich Werten wie Respekt, Vertrauenswürdigkeit, (Selbst-)Disziplin und Zuverlässigkeit verpflichtet.
- verfügen über Strategien zur Bearbeitung und Lösung von Problemen aller Art.
- besitzen die Fähigkeit zur Selbstreflexion.
- bekennen sich zu einem Leben in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung.
Die Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern leisten ihren Beitrag zu einer demokratischen Gestaltung des Schulalltags und übernehmen dafür Verantwortung.
Die in der Hausordnung enthaltenen Regeln basieren auf Beschlüssen der Schulkonferenz und auf gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften, deren Einhaltung für die Schule verpflichtend ist.
Das schulinterne und öffentliche Zusammenleben von Schüler*innen und Lehrkräften beruht auf gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme, Höflichkeit und Freundlichkeit.
Schüler*innen sowie Lehrkräfte sorgen für eine konstruktive Lernatmosphäre. Pünktlichkeit und Sauberkeit aller tragen zu einem guten Klima am Gymnasium bei.
Im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Störungen im Schulalltag gilt:
Sicherheit
Auf den Fluren wird kein Lärm gemacht und es wird nicht gerannt. Das Werfen von Gegenständen (auch Schneebällen) im Haus und auf dem Gelände ist untersagt. Das Sitzen auf den Treppenbrüstungen ist nicht erlaubt.
Auf dem Schulgelände bzw. im Schulhaus herrscht Fahrverbot. Das gilt auch für Inliner, Waveboards, Longboards, Roller oder ähnliche Fortbewegungsmittel. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt oder ganzheitlich verpackt mitgeführt werden. Fahrräder dürfen nicht an Bäumen angeschlossen werden. Die Gefährdung von Personen durch Fahrzeuge ist zu verhindern.
Ordnung
Während des Unterrichts ist das Essen verboten. Mitgebrachte, wiederverschließbare Plastik- oder Metallflaschen stehen auf dem Boden oder befinden sich in der Tasche. Bei der Wahl der Kleidung wird von allen am Schulleben Beteiligten auf angemessene Kleidung geachtet. Das Tragen oder das Repräsentieren von Kleidung und Symbolen, welche auf national-sozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen hinweisen oder als solche gedeutet werden können, ist nicht zulässig. Überbekleidung wird in den Schließfächern abgelegt bzw. im Unterrichtsraum an den Garderoben aufgehängt. Das Tragen von Überbekleidung im Unterricht ist nicht gestattet. Jegliche Arbeitsplätze sind von allen sauber zu halten. Ordnungsdienste und Lehrkräfte sorgen zudem für einen müllfreien Klassen-/ Kursraum, organisieren die Belüftung des Raumes und gehen dabei sparsam mit Energie um. Abfälle werden in den bereitgestellten Behältern getrennt entsorgt. Nach der letzten im jeweiligen Raum erteilten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu verschließen. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum. Leichte Verunreinigungen sind verursacherunabhängig von der letzten anwesenden Klasse zu beseitigen.
Eigentum
Der pflegliche Umgang mit dem Mobiliar wird von allen gewährleistet. Festgestellte Schäden sind vom Ordnungsdienst unmittelbar im Sekretariat zu melden. Wer Mobiliar, Wände oder Toiletteneinrichtungen beschmiert oder mutwillig beschädigt, wird zur Verantwortung gezogen. Die Kosten für Ersatz, Reparaturen und Reinigungen von Schuleigentum tragen verursachende Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die Schüler*innen achten auch in den Pausen auf ihre Schultaschen und Bücher und gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem Eigentum um. Wertvolle Gegenstände, höhere Geldbeträge und teure Fahrräder sollen nicht mitgebracht werden. Sie sind in der Schule nicht versichert und werden bei Verlust nicht von einer Versicherung ersetzt. Schulbücher und Lernmittel sind Eigentum des Landes Brandenburg und werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Sie sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bücher müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden. Bei Klassen- oder Schulwechsel werden sie der Schule zurückgegeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
Sonstige Regelungen
Die Einnahme von Alkohol und/oder illegalen Drogen ist auf dem Schulgelände verboten. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt und auf den Zufahrtswegen nicht erwünscht. Aus hygienischen Gründen und Gründen der Sauberkeit gilt das auch für das Kaugummikauen. Das Mitbringen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist verboten.
Das Schulgebäude und ein Aufenthaltsraum sind ab 6:45 Uhr geöffnet.
Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Block 07:30 – 09:00 | 30 Min. Pause |
2. Block 09:30 – 11:00 | 20 Min. Pause |
3. Block 11:20 – 12:50 | 40 Min. Pause |
4. Block 13:30 – 15:00 |
Zum Stundenbeginn befinden sich alle Schüler*innen an ihrem Platz mit vorbereitet mit ihrem Unterrichtsmaterial. Hausaufgaben werden pünktlich in der Unterrichtsstunde erteilt. Sind alle Schüler*innen einverstanden, können Pausen verkürzt werden. Über das Verhalten in Fachräumen bzw. in der Sporthalle belehren die jeweiligen Fachlehrkräfte.
Vertretung
Alle Schüler*innen und Lehrkräfte informieren sich mit Hilfe des Vertretungsplans selbstständig über Stundenplanänderungen und / oder besondere Ereignisse. Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Raum ist, benachrichtigen die Klassensprecher oder der Ordnungsdienst den Stellvertretenden Schulleiter bzw. das Sekretariat.
Verhalten in Pausen und Freistunden
Das Verlassen des Schulgeländes ist während des gesamten Schultages für Schüler*innen der Klassen 7-9 nicht erlaubt. Essen und Getränke können in der Cafeteria/Mensa gekauft und auch dort konsumiert werden. Nur verpackte Speisen dürfen aus der Cafeteria getragen werden. Schüler*innen der Klassen 10-12 dürfen mit schriftlicher Genehmigung der Eltern das Gelände während der Freistunden und der Mittagspause verlassen. Freistunden werden nicht im Unterrichtsbereich verbracht. Dafür stehen die Bibliothek, das Foyer, die Cafeteria/Mensa, der Arbeitsflur und das Schulgelände zur Verfügung. Das Schulgebäude wird um 18:00 Uhr geschlossen.
Um dem Jugendschutz und der gesundheitlichen Entwicklung gerecht zu werden sowie das Zusammenleben zwischen allen Beteiligten in der Schule zu fördern, wurde der folgende Umgang mit Smartphones/Mobiltelefonen mehrheitlich von der Schulkonferenz am 27.02.2023 beschlossen.
- Das Mitbringen, Erstellen, Vertreiben und Entgegennehmen von Datenträgern mit pornographischen, verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden o.ä. Inhalten ist untersagt. Die Nutzung des Internetzugangs/der Internetseiten des Gymnasiums zur Verbreitung o.g. Inhalte ist ebenfalls nicht gestattet.
- Die Nutzung innerhalb des Schulhauses und auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Ausnahmen bilden der Unterricht, sofern die Geräte für Arbeitsphasen benötigt werden und durch die Lehrkräfte freigegeben wurden, sowie die Freiblöcke. Die Pausen dienen zur (digitalen) Erholung und zur Kommunikation miteinander. Auch in diesen Zeiten ist die Nutzung des Gerätes auf dem gesamten Gelände untersagt.
- Unerlaubt genutzte Geräte werden von der Lehrkraft eingezogen. Im Wiederholungsfall werden die Geräte nur den Erziehungsberechtigten zurückgegeben. Für die Nachvollziehbarkeit sind entsprechende Meldungen an die Klassenleitungen zu entrichten, die dies in Listen o.ä. festhalten.
Die Nutzung privater Tablets zu unterrichtlichen Zwecken ist in den Jahrgangsstufen 10 – 12 erlaubt, wenn die unterschriebene Nutzungsvereinbarung eingereicht wurde und eingehalten wird.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer anderen pflichtigen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule hierüber durch die Eltern spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen.
In Zweifelsfällen soll die Schule sich bei den Eltern selbst über die Gründe des Fernbleibens informieren. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
Wird eine Erkrankung während des Unterrichts festgestellt, so meldet sich die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler (Sek I und Sek II) in Begleitung einer weiteren Person im Sekretariat, wo ärztliche Versorgung bzw. Transport nach Hause geregelt werden. Arztbesuche und die Wahrnehmung ähnlicher Termine haben außerhalb der Unterrichtszeit zu erfolgen. Die Schülerin oder der Schüler holen versäumten Unterrichtsstoff selbstständig zeitnah nach.
Bei Verstößen von Schüler*innen gegen diese Regelungen werden von der Schule angemessene pädagogische Maßnahmen ergriffen. Die Eltern unterstützen das Vorgehen der Schule. Die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen richtet sich nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG).