Im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Störungen im Schulalltag gilt:
Sicherheit
Auf den Fluren wird kein Lärm gemacht und es wird nicht gerannt. Das Werfen von Gegenständen (auch Schneebällen) im Haus und auf dem Gelände ist untersagt. Das Sitzen auf den Treppenbrüstungen ist nicht erlaubt.
Auf dem Schulgelände bzw. im Schulhaus herrscht Fahrverbot. Das gilt auch für Inliner, Waveboards, Longboards, Roller oder ähnliche Fortbewegungsmittel. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt oder ganzheitlich verpackt mitgeführt werden. Fahrräder dürfen nicht an Bäumen angeschlossen werden. Die Gefährdung von Personen durch Fahrzeuge ist zu verhindern.
Ordnung
Während des Unterrichts ist das Essen verboten. Mitgebrachte, wiederverschließbare Plastik- oder Metallflaschen stehen auf dem Boden oder befinden sich in der Tasche. Bei der Wahl der Kleidung wird von allen am Schulleben Beteiligten auf angemessene Kleidung geachtet. Das Tragen oder das Repräsentieren von Kleidung und Symbolen, welche auf national-sozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen hinweisen oder als solche gedeutet werden können, ist nicht zulässig. Überbekleidung wird in den Schließfächern abgelegt bzw. im Unterrichtsraum an den Garderoben aufgehängt. Das Tragen von Überbekleidung im Unterricht ist nicht gestattet. Jegliche Arbeitsplätze sind von allen sauber zu halten. Ordnungsdienste und Lehrkräfte sorgen zudem für einen müllfreien Klassen-/ Kursraum, organisieren die Belüftung des Raumes und gehen dabei sparsam mit Energie um. Abfälle werden in den bereitgestellten Behältern getrennt entsorgt. Nach der letzten im jeweiligen Raum erteilten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu verschließen. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum. Leichte Verunreinigungen sind verursacherunabhängig von der letzten anwesenden Klasse zu beseitigen.
Eigentum
Der pflegliche Umgang mit dem Mobiliar wird von allen gewährleistet. Festgestellte Schäden sind vom Ordnungsdienst unmittelbar im Sekretariat zu melden. Wer Mobiliar, Wände oder Toiletteneinrichtungen beschmiert oder mutwillig beschädigt, wird zur Verantwortung gezogen. Die Kosten für Ersatz, Reparaturen und Reinigungen von Schuleigentum tragen verursachende Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die Schüler*innen achten auch in den Pausen auf ihre Schultaschen und Bücher und gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem Eigentum um. Wertvolle Gegenstände, höhere Geldbeträge und teure Fahrräder sollen nicht mitgebracht werden. Sie sind in der Schule nicht versichert und werden bei Verlust nicht von einer Versicherung ersetzt. Schulbücher und Lernmittel sind Eigentum des Landes Brandenburg und werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Sie sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bücher müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden. Bei Klassen- oder Schulwechsel werden sie der Schule zurückgegeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
Sonstige Regelungen
Die Einnahme von Alkohol und/oder illegalen Drogen ist auf dem Schulgelände verboten. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt und auf den Zufahrtswegen nicht erwünscht. Aus hygienischen Gründen und Gründen der Sauberkeit gilt das auch für das Kaugummikauen. Das Mitbringen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist verboten.